Tourismusabgabe

Ab dem 01. April 2022 wird in der Gemeinde Zeltingen-Rachtig eine Tourismusabgabe in Höhe von 2 Prozent zzgl. MwSt. auf den reinen Übernachtungspreis erhoben.

Ausgenommen von der Tourismusabgabe sind:

  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre
  • Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung 100 beträgt oder die das Merkzeichen „H“ besitzen und Begleitperson (jeweils mit Nachweis)
  • Geschäftsreisende